- Postempfangsbeauftragter
- Post|empfangsbeauftragter,Person, die berechtigt ist, Postsendungen in Empfang zu nehmen, die an Empfänger in Gemeinschaftsunterkünften (z. B. Kasernen, Krankenhäusern, Strafanstalten), Behörden oder Firmen gerichtet sind. Der Postempfangsbeauftragte ist per Formblatt beim Zustellpostamt zu benennen.
Universal-Lexikon. 2012.